AGB der Fa. ME-Pressen GmbH

  • 1 Geltungsbereich und Umfang
  1. Diese AGB sind ausschließliche Grundlage der Angebotsabgabe bzw. –annahme. Ihre Anwendbarkeit wird mit Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart. Entgegenstehende oder von den AGB der ME-Pressen GmbH (nachfolgend ME-Pressen GmbH genannt) abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Besteller erkennt ME-Pressen GmbH nicht an, es sei denn, ME-Pressen GmbH hat zuvor ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB der ME-Pressen GmbH gelten auch dann, wenn ME-Pressen GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt, bzw. ihre Leistung gegenüber dem Besteller vorbehaltlos erbringt.
    Für die im Rahmen des Angebots ME-Pressen GmbH zu erbringenden Leistungen, sind nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen unabdingbare Voraussetzungen.
  2. Nebenabreden zu diesem Vertrag, insbesondere Zusicherungen oder Änderungen seiner Bestimmungen, bedürfen der Schriftform.
  3. In Bezug auf die Einbeziehung der AGB bei einem Vertragsschluss mit Unternehmen wird auf § 310 BGB hingewiesen.
  4. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (gewerbliche Nutzer) bzw. Händler. Kein Verkauf an Verbraucher/Endkunden, sprich Privatpersonen im Sinne des § 13 BGB.
  • 2 Vertragsinhalt
  1. Der Kunde fordert die Leistungen unter Angabe einer Auftragsnummer sowie unter Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen bei der ME-Pressen GmbH schriftlich an.
  2. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der ME-Pressen GmbH gilt der Auftrag seitens der ME-Pressen GmbH als angenommen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dann Vertragsbestandteil des durch die Auftragsbestätigung der ME-Pressen GmbH mit dem Kunden zustande gekommenen Vertrages.
  3. Falls die Auftragsbestätigung Abweichungen zu dem Auftrag des Kunden aufweist und diese Abweichungen nicht innerhalb von 14 Tagen beanstandet werden, gilt die Auftragsbestätigung als rechtsverbindlich.
  4. Wir behalten uns vor, im handelsüblichen Umfang durch den technischen Fortschritt/Innovationen oder durch Rationalisierung bedingte gestalterische Änderungen am Vertragsgegenstand jederzeit vorzunehmen. Handelsübliche Abweichungen in Farbe, Gewicht und Beschaffenheit etc. bleiben stets vorbehalten.
    Stellt sich im Rahmen der Fertigungsplanung, bzw. Fertigung bzw. Maschinenabnahme heraus, das für das Erreichen der angestrebten technischen Werte größere oder kleinere Pumpen, Ventile, Lärmschutzmaßnahmen oder Motoren erforderlich sind, steht es dem Hersteller frei, auf Kosten des Kunden die technisch erforderliche Lösung zu wählen und zu verbauen, sofern diese Lösung für den Kunden den Maschinenpreis nicht um mehr als 10% verteuert.
  5. Für Teile, die nicht von der ME-Pressen GmbH geliefert werden, übernimmt die ME-Pressen GmbH keine Gewährleistung.
  6. Die ME-Pressen GmbH haftet nicht für Verzögerungen in der Abwicklung des Vertrages oder für eine bei ihr eintretende Unmöglichkeit, sofern sie die Umstände hierfür nicht zu vertreten hat.
  7. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das Nichterhalten von Export oder Importlizenzen oder anderer Regierungsgenehmigungen, die zur Lieferung der Produkte erforderlich sind, als höhere Gewalt betrachtet wird und von der ME-Pressen GmbH nicht zu vertreten ist.
  8. Die ME-Pressen GmbH behält sich vor, Einsätze nicht vorzunehmen, wenn sie die Sicherheit ihrer Mitarbeiter für nicht gewährleistet hält oder ein Erfolg der auszuübenden Tätigkeit nicht zu erwarten ist.
  9. Verfahrgeschwindigkeiten und Hubzahlangaben sind bindend mit einer Toleranz von +/- 10%
  • 3 Lieferung
  1. Die Lieferung der Produkte erfolgt ab Lager ME-Pressen GmbH oder im Auftrag direkt vom Hersteller oder Zwischenlieferanten. Ab dem Zeitpunkt der Mitteilung über die Bereitstellung der Produkte gehen alle Gefahren, insbesondere Verschlechterung oder Untergang der Ware zu Lasten des Kunden. Desweiteren gelten die im Kaufvertrag vereinbarten Incoterms zu der aktuellsten Ausgabe.
  2. Die Kosten für Verpackung gehen zu Lasten des Kunden, ebenso wie die Kosten des An- und Abtransports, bzw. wie im Kaufvertrag vereinbart.
  3. Sofern ca. Lieferzeiten angegeben sind, ist eine maximale Verdoppelung der genannten Lieferzeit zulässig, ohne das dafür eine Begründung vorliegen muss.
  4. Eine Verlängerung der Lieferzeit berechtigt nicht zur Kündigung des Vertrages und auch nicht zu Schadenersatzforderungen.
  5. Kommt der Kunde mit seinen Abschlagzahlungen in Verzug, verlängert sich automatisch die Lieferzeit entsprechend.
  • 4 Herstellerwechsel
  1. Hidrobrasil lässt die verkauften Pressen bei verschiedenen Herstellern fertigen, ja nach Eignung. Ein Wechsel des Herstellers berechtigt nicht zur Kündigung des Kaufvertrages. Hidrobrasil ist frei in der Wahl der Produktionspartner und braucht einen Wechsel auch nicht gegenüber dem Kunden zu begründen.
  • 5 Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung
  1. Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum der ME-Pressen GmbH bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag.
  2. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware hiermit an ME-Pressen GmbH ab.
  3. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche der ME-Pressen GmbH um mehr als 20%, so gibt ME-Pressen GmbH auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.
  • 6 Installation

Die Installierung unserer gelieferten Produkte erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, durch den Kunden zu dessen Kosten und Mitteln.

  • 7 Mithilfe des Kunden
  1. Bei technischen Fragen,bei der Konstruktionsplanung und Fertigung der bestellten Pressen kann es zu Rückfragen kommen, deren zügige Beantwortung erforderlich ist, da sonst eventuell die zugesagten Liefertermine nicht eingehalten werden können.Daher ist der Kunde verpflichtet, über seine Fertigungsprozesse und seine Anforderungen an die Maschine detailliert Antwort zu geben.Das gibt besonders, wenn vom Werk nach Auftragserhalt weitere Details angefordert werden oder wenn Techniker des Herstellers im Betrieb des Kunden Unklarheiten beseitigen möchten.Die reguläre Lieferzeit verlängert sich um die Zeitspanne, die das Werk auf die Beantwortung offener Fragen warten muss.
  • 8 Gewährleistung
  1. Die ME-Pressen GmbH übernimmt die Gewährleistung dafür, dass ihre gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Material- und Bearbeitungsmängeln und Bearbeitungsfehlern sind. Aufgrund dieser Gewährleistung ist die ME-Pressen GmbH nur dann verpflichtet, Reparaturen durchzuführen, wenn die entsprechenden Mängel vom Kunden unverzüglich mitgeteilt wurden. Fehlerhafte Serviceleistungen werden nach Wahl von der ME-Pressen GmbH durch erneute Instandsetzung oder Austausch kostenlos nachgebessert.
  2. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate nach Rechnungsdatum oder wie vereinbart. Sie verlängert sich um den Zeitraum einer eventuellen Nachbesserung.
  3. Die Gewährleistung entfällt, wenn Hard- und/oder Software ohne schriftliche Einwilligung von ME-Pressen GmbH unsachgemäß benutzt oder verändert oder ihre technischen Originalkennzeichen geändert oder beseitigt wurden. Während der Reparaturen ausgetauschte Teile werden Eigentum der ME-Pressen GmbH. Ersatzteile, die nicht durch Servicepersonal der ME-Pressen GmbH zurückgenommen wurden, sind vom Kunden zu eigenen Lasten umgehend an die ME-Pressen GmbH zurückzusenden.
  4. Soweit die ME-Pressen GmbH unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung Schadensersatz zu leisten hat, sind Schadensersatzforderungen aus entgangenem Gewinn und mittelbare Schäden ausgeschlossen.
  5. Schadensersatzansprüche gegen die ME-Pressen GmbH verjähren in 6 Monaten nach Bekanntgabe.
  • 9 Zahlungsbedingungen
  1. Die Rechnungen sind bis 5 Tage nach Ausstellungsdatum ohne Abzug zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zahlbar. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform Bei langfristigen Arbeiten werden Zwischenrechnungen erstellt. Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen kann verrechnet werden.
  2. Eine Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen Forderungen erfolgen.
  3. Falls keine Festpreisabrede schriftlich getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen aufgrund veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss eintreten, vorbehalten. Eine schriftliche Ankündigung über diesen Schritt wird durch ME-Pressen GmbH vorab erfolgen. Da wir unsere Preise auf der Wechselkursbasis USD / EURO / CNY kalkulieren, bleiben angemessene Preisänderungen für den Fall erheblicher Kursschwankungen ebenfalls vorbehalten.
  4. Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • 10 Haftung
  1. Eine Haftung der ME-Pressen GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung oder Unmöglichkeit, besteht nur im Fall grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung, es sei denn, dass die schuldhafte Pflichtverletzung eine zugesicherte Eigenschaft oder einen damit vergleichbaren Vertrauenstatbestand betrifft.
  2. Für alle übrigen Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, umfasst dieser Ausschluss auch die Haftung für Erfüllungsgehilfen und leitende Angestellte sowie die persönliche Haftung der Mitarbeiter der ME-Pressen GmbH
  • 11 Schlussbestimmungen
  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB gilt anstelle der unwirksamen eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt ebenso für den Fall, dass die AGB eine Regelungslücke enthalten.
  2. Erfüllungsort ist Gelsenkirchen.
  3. Sämtliche Erklärungen, die im Zusammenhang mit den AGB abgegeben werden, bedürfen der Schriftform oder der Erklärung per E-Mail. Dies gilt auch für Nebenabreden und Änderungen oder Ergänzungen.
  4. Gerichtsstand, soweit der Besteller Vollkaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist gesetzlich zulässig, ist Gelsenkirchen.
    ME-Pressen GmbH ist berechtigt, auch in jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

Gelsenkirchen, Deutschland 01.06.2019

Datenschutzeinstellungen anpassen (selektivies Opt-In/Opt-out)

[display_services]

[user_privacy_settings_form]